Keine Maskenpflicht im Klassenzimmer an rheinland-pfälzischen Schulen

Das Kultusministerium hat sich gegen eine Maskenpflicht während des Unterrichts entschieden. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist aber sonst im Schulgebäude und während der Pausen verpflichtend. Die Klassenräume müssen spätestens nach 45 Minuten gründlich gelüftet werden und natürlich gelten weiterhin die „wesentlichen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen“. Ausführliche Informationen siehe  „Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz“ (5. überarbeitete Fassung, gültig ab 17.8.2020), zu finden auf der Seite der Landesregierung: https://corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas/